Die Gürtellinie nach dem Vade Mecum

Nachdem der Goldküstenjunge Carl Hirschmann am letzten Freitag das Zürcher Bezirksgericht verlassen hatte, um für eine letzte Nacht in sein geliebtes «Dolder Grand» zurückzukehren, bemühte die NZZ in ihrem Kommentar einen republikanischen Grundsatz:

«Das Recht steht über dem Reichtum.»


Der Milliardärssohn war zuvor wegen «sexueller Nötigung» zu 33 Monaten Gefängnis (davon vierzehn Monate unbedingt) verurteilt worden.

Am 19. Januar dieses Jahres war Rudolf Elmer, früher Offshore-Banker bei Julius Bär, heute Wirtschaftsprüfer und Whistleblower, vom selben Gericht und vom selben Richter (Sebastian Aeppli, Grüne) wegen «mehrfacher vorsätzlicher Verletzung des Bankgeheimnisses, mehrfacher versuchter Nötigung sowie versuchter Drohung» zu einer bedingten Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt worden. Nachdem Elmer das Bezirksgericht an jenem Tag verlassen hatte, wurde er in einer Tiefgarage von der Zürcher Kantonspolizei gleich wieder verhaftet. Der Verdacht: Elmer habe zwei Tage zuvor in London dem Wikileaks-Mastermind Julian Assange zwei CDs mit Bankdaten von Steuerflüchtigen übergeben. Seither sitzt Elmer in Winterthur in Untersuchungshaft [Korrigendum: Elmer ist seit einiger Zeit wieder auf freiem Fuss, Dank an Kommentator ch]. Der Finanzjournalist Gian Trepp sagte im Juli der WOZ:

«Der Fall Elmer ist die Geschichte eines kleinen Mannes, der gegen die Bahnhofstrasse aufgestanden ist. Und jetzt soll ein Exempel an ihm statuiert werden.»

Am 20. Januar hatte die NZZ getitelt:

«Zürcher Richter entzaubern selbsternannten Whistleblower.»

Sie hatte nicht geschrieben:

Das Recht schützt den Reichtum.

(Recht steht über Reichtum. Ein ausgewogenes Urteil, NZZ 10.9.11, S.23)

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2 Responses to Die Gürtellinie nach dem Vade Mecum

  1. Dominik Gross sagt:

    Merci ch!

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